Esignia - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Design
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Esignia und seinem Auftraggeber abgeschlossene Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne Einwilligung von Esignia weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber Esignia eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % zu zahlen.
1.3 Esignia überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das Nutzungsrecht übertragen. Esignia bleibt in jeden Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigung davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Esignia und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5 Esignia hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softkopien) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Esignia eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht Esignias, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2. Vergütung
2.1 Die Vergütung sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2 Die Vergütungen sind bei der Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei der Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Unfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3. Herausgabe von Daten
3.1 Esignia ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Esignia ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat Esignia dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung Esignias verändert werden.
3.2 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten und offline trägt der Auftraggeber. Esignia haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung Esignias ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
4. Haftung
4.1 Esignia haftet nur für Schäden, die sie selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die au einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
4.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
4.3 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
4.4 Esignia haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtlich Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstiger Designarbeiten. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Esignia geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
5.Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
5.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für Esignia Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
5.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Esignia eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensansprüche geltend machen.
5.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Esignias übergebenen Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Esignia im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, wird der Sitz Esignias als Gerichtsstand vereinbart.
6.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.